§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit
Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit, nachfolgend „ABZ“, ist die Festlegung der Grundsätze und Bedingungen für die Erbringung von Gravurdienstleistungen durch die Gravurwerkstatt, die ihre Leistungen innerhalb der folgenden Gesellschaften erbringt:
RDB Technics Sp. z o.o.
Sucha-Straße 37A/85
80-531 Danzig, Polen
Steuernummer: 5842773515
sowie innerhalb der verbundenen Gesellschaften, darunter:
- Zagrawerowani.pl Sp. z o.o., NIP: 5842821533,
- Zagrawerowani Sp. z o.o., NIP: 5842782388,
- Biuros Sp. z o.o., NIP: 5842774874,
- Giftpak Sp. z o.o., NIP: 5842788451,
die im weiteren Verlauf dieses Dokuments gemeinsam als „Gravurwerkstatt“ bezeichnet werden.
Die Leistungen werden zugunsten des Auftraggebers und gemäß der vom Auftraggeber nach dem von der Gravurwerkstatt verwendeten Muster erteilten Bestellung erbracht.
Die Aufgabe einer Bestellung in schriftlicher Form, per E-Mail oder telefonisch gilt als Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit.
§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Die Parteien vereinbaren, dass die Kommunikation per E-Mail der hauptsächliche Kommunikationsweg für die Bestätigung von Entwürfen und den Austausch von Informationen ist.
Die Preise für Gravurdienstleistungen werden für jede Bestellung individuell festgelegt. Sie hängen insbesondere von der Art des Materials, der Gravurtechnik, der Auflagenhöhe und weiteren Parametern ab, die sich auf die Herstellungskosten der Leistung auswirken.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Materialien und Informationen innerhalb von 14 Tagen nach Aufgabe der Bestellung bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Logos in einem Vektorformat, insbesondere als PDF- oder AI-Datei, sowie Texte in einer kopierbaren Form bereitzustellen.
Die Gravurwerkstatt kann für die Verbesserung der Qualität der Materialien oder für das Abschreiben beziehungsweise manuelle Übertragen von Texten eine zusätzliche Gebühr berechnen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem jeweils geltenden Stundensatz, der an jedem 10. Tag des Monats festgelegt wird und die Grundlage für jede Kalkulation bildet.
Stundensatz RDB Technics – Gravurwerkstatt
Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten Materialien müssen in Dateien bereitgestellt werden, die das Kopieren der Inhalte ermöglichen. Zulässige Formate sind insbesondere:
- DOC,
- DOCX,
- ODT,
- ODS,
- PDF,
- XLS,
- CDR,
- AI.
Die Materialien sind elektronisch an die auf der Website im Bereich „Kontakt“ angegebene E-Mail-Adresse der Gravurwerkstatt oder an eine zuvor für die Kommunikation angegebene E-Mail-Adresse zu senden.
Bei größeren Grafikdateien sind Dienste wie WeTransfer oder Google Drive zu verwenden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausschließlich rechtmäßige Materialien bereitzustellen, die keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte.
Die Gravurwerkstatt haftet nicht für eine unzureichende Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit der Gravurwerkstatt in dem Umfang zusammenzuarbeiten, der für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die fristgerechte Bereitstellung von Materialien und die rechtzeitige Erteilung von Freigaben.
Änderungen und Korrekturen am grafischen Entwurf sind innerhalb von drei Werktagen nach dessen Erhalt über den vereinbarten Kommunikationsweg mitzuteilen.
Der Auftraggeber erklärt, dass er über sämtliche Urheberrechte an den Materialien verfügt, die er der Gravurwerkstatt übermittelt.
Werden aufgrund einer Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien Ansprüche Dritter geltend gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Verantwortung für sämtliche daraus entstehenden Ansprüche zu übernehmen und alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
Die Gravurwerkstatt ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Materialien auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen. Die Verantwortung für den Inhalt der Materialien trägt der Auftraggeber.
§ 3 Rechte und Pflichten der Gravurwerkstatt
Die Gravurwerkstatt erklärt, dass die von ihr zur Ausführung der Bestellung verwendeten Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
Die Gravurwerkstatt ist berechtigt, Änderungen an diesen Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit vorzunehmen. Die Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website wirksam.
Jede Aktualisierung des Dokuments enthält:
- das Datum und die Uhrzeit der Aktualisierung,
- die Kennzeichnung der jeweiligen Fassung.
Die Gravurwerkstatt verpflichtet sich, den Auftraggeber über Schwierigkeiten bei der Ausführung der Bestellung zu informieren.
Die Gravurwerkstatt kann einen Mindestbestellwert festlegen und die Zahlung einer Anzahlung verlangen.
Die Gravurwerkstatt ist berechtigt, die Ausführung einer Bestellung abzulehnen, wenn sie diese als unethisch oder als nicht mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ansieht.
Die Gravurwerkstatt haftet nicht für Mängel der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien.
Die Gravurwerkstatt kann zusätzliche Gebühren für Leistungen wie eine besondere Verpackung, den Versand oder eine Expressausführung berechnen.
Nach der Übergabe der Bestellung an das Kurierunternehmen haftet die Gravurwerkstatt nicht für den Liefertermin.
Die Gravurwerkstatt haftet nach der Übergabe der Bestellung an ein Kurier- oder Transportunternehmen nicht für durch dieses Unternehmen verursachte Beschädigungen der Ware.
§ 4 Ausführungsfristen
Die Ausführungsfrist für einen Auftrag wird in dem dem Auftraggeber vorgelegten Angebot festgelegt.
Die Ausführungsfrist kann aus Gründen verlängert werden, die außerhalb des Einflussbereichs der Gravurwerkstatt liegen.
Die Ausführungsfrist wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem:
- der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Materialien bereitgestellt hat und
- die Zahlung oder Anzahlung auf dem Konto der Gravurwerkstatt gutgeschrieben wurde.
Die Ausführungsfristen werden in Werktagen angegeben.
Die Gravurwerkstatt haftet nicht für Verzögerungen, die durch die verspätete Übermittlung von Korrekturen, Freigaben oder Zahlungen durch den Auftraggeber verursacht werden.
§ 5 Ausführung grafischer Entwürfe
Der Auftraggeber hat drei Werktage Zeit, um Anmerkungen zu einem grafischen Entwurf zu übermitteln.
Werden innerhalb dieser Frist keine Anmerkungen übermittelt, gilt der Entwurf als genehmigt.
Die Gravurwerkstatt verpflichtet sich, begründete Anmerkungen zu berücksichtigen und innerhalb von drei Werktagen einen korrigierten Entwurf vorzulegen.
Dies gilt nicht für Expressaufträge, deren Bedingungen individuell vereinbart werden.
Die Freigabe des korrigierten Entwurfs erfolgt über den zuvor vereinbarten Kommunikationsweg.
§ 6 Vergütung und Zahlungen
Die Vergütung für die Leistungen wird auf Grundlage des Vertrags oder der jeweiligen Bestellung festgelegt.
Zusätzliche Gebühren können gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit berechnet werden.
Die Ausführung des Auftrags beginnt nach der Gutschrift der Zahlung oder Anzahlung.
Die Zahlung erfolgt auf Grundlage einer Pro-forma-Rechnung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zahlung auf das von der Gravurwerkstatt angegebene Bankkonto zu leisten.
§ 7 Vertraulichkeitsklausel
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten.
Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vertrags verwendet werden.
Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen zu schützen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten ebenfalls für:
- Mitarbeiter,
- Unterauftragnehmer,
- sonstige Personen, die Zugang zu den Informationen erhalten.
Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit gelten nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig über sämtliche Hindernisse zu informieren, die die Durchführung des Vertrags beeinträchtigen können.
Die Gravurwerkstatt erklärt, dass sie über die für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Gravurwerkstatt dem Auftraggeber die vermögensrechtlichen Urheberrechte an den erstellten Entwürfen.
Sämtliche Streitigkeiten sollen zunächst einvernehmlich beigelegt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, werden die Streitigkeiten durch das für den Sitz der Gravurwerkstatt zuständige Gericht entschieden.
Sämtliche Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Parteien geben als Zustellanschriften die im Bestellformular angegebenen Adressen an.
Änderungen bezüglich der für die Vertragsdurchführung zuständigen Personen, Telefonnummern und Adressen werden mit dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die andere Partei per E-Mail darüber informiert wurde.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Für alle Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.
Der Auftraggeber gestattet der Gravurwerkstatt, die ausgeführten Arbeiten in ihrem Portfolio zu veröffentlichen und zu Marketingzwecken zu verwenden.
Der Auftraggeber ermächtigt die Gravurwerkstatt, sein Logo während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung in den Werbematerialien der Gravurwerkstatt zu verwenden.
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, das Logo des Auftraggebers in den Werbematerialien des Auftragnehmers, insbesondere in:
- Flyern,
- Angeboten,
- Plakaten,
- auf der Website,
zu verwenden, um potenzielle Kunden über die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu informieren.
Diese Berechtigung gilt während der Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien sowie für weitere drei Jahre nach deren Beendigung.
Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, seine Signatur auf dem erstellten Entwurf oder im Fußbereich einer für den Auftraggeber erstellten Website zusammen mit einem aktiven Link zur Website des Auftragnehmers zu platzieren.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Die Anlagen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags.